Konditionen

Nach der Anmeldung muss eine Bedarfsabklärung erstellt und eine Verordunung vom Arzt ausgestellt werden. Die Pflege des Kindes wird von der Krankenkasse oder Invalidenversicherung nur aufgrund dieser Verordnung bezahlt.

Da die Kostengutsprache für Haushalthilfe und Entlastungsdiensten von der Versicherung der Eltern abhängig ist, muss dies jeweils individuell abgeklärt werden.

Bei ungenügender Kostendeckung kann gemeinsam nach einer Lösung gesucht werden.

 

Unser Einzugsgebiet

Vorwiegend sind wir im deutschsprachigen Teil des Kantons Freiburg und im Amt Laupen-Mühleberg tätig.

Wir sind als Leistungserbringer im Kanton Freiburg und Bern anerkannt und können auf Anfrage und Bedarf auch in den ganzen Kantonsgebieten arbeiten.

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